Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für Anwendungsdienstleistungen der Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH, Krummbachstraße 4, 86989 Steingaden Stand: August 2023

Vertragsbedingungen für Anwendungsdienstleistungen der Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH, Krummbachstraße 4, 86989 Steingaden Stand: August 2023

Präambel

Die Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH (nachfolgend: Neumann & Neumann) bietet bestimmte Standard-Softwareanwendungen sowie Speicherplatz in einem Rechenzentrum zur Nutzung über das Internet an. Neumann & Neumann und der im Bestellschein genannte Kunde schließen mit dem Bestellschein und den vorliegenden Vertragsbedingungen einen Vertrag zur Nutzung dieses Angebots für den in dem Bestellschein genannten Zweck.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Neumann & Neumann und der Kunde schließen einen Vertrag, bestehend aus
    • dem unterschriebenen Bestellschein und
    • diesen Vertragsbedingungen
    • (nachfolgend zusammen: VERTRAG). Alle genannten Dokumente sowie Anlagen dazu sind in ihrer jeweils gültigen Form verpflichtende Vertragsbestandteile.

  2. Gegenstand des VERTRAGES ist
    • die Bereitstellung der im Bestellschein genannten Softwareanwendung (nach-folgend: ANWENDUNG) durch Neumann & Neumann an den Kunden zur Nutzung der Funktionalitäten der ANWENDUNG,
    • die Bereitstellung des im Bestellschein genannten Speicherplatzes (nachfolgend: SPEICHERPLATZ) für die bei Nutzung der ANWENDUNG durch den Kunden erzeugten oder hierfür erforderlichen Daten (nachfolgend: ANWENDUNGS-DATEN) und
    • die Einräumung von Rechten nach § 3 dieser Vertragsbedingungen gegen Zahlung der Vergütung nach § 12 dieser Vertragsbedingungen.

  3. Die Leistungen nach Absatz 1 durch Neumann & Neumann erfolgen ausschließlich zu dem in dem Bestellschein genannten Zweck und während der Laufzeit des VERTRAGES.

 

§ 2 Bereitstellung von ANWENDUNG und SPEICHERPLATZ

  1. Neumann & Neumann hält die ANWENDUNG ab dem im Bestellschein genannten Datum (nachfolgend: LEISTUNGSBEGINN) auf einer oder mehreren Datenver­ar­bei­tungs­an­lagen (nachfolgend: SER­VER) in der jeweils aktu­el­len Ver­sion zur Nut­zung nach Maß­gabe der nach­fol­gen­den Rege­lun­gen bereit.

  2. Neumann & Neumann richtet für den Kunden die im Bestellschein genannte Anzahl von Benut­zer­na­men und Benut­zer­pass­wör­tern ein und übermittelt diese dem Kunden vorab per E-Mail, falls nicht anders vereinbart. Der Kunde wird sämt­li­che Benut­zer­na­men und Benutzerpasswörter unver­züg­lich in nur ihm bekannte Benutzernamen und Benutzerpasswörter ändern.

  3. Neumann & Neumann hält auf dem SERVER ab dem LEISTUNGSBEGINN für den Kunden und dessen ANWENDUNGSDATEN den SPEICHER-PLATZ bereit.

  4. Maßgeblicher Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWEN­DUNGSDATEN ist der Rou­ter­aus­gang des Rechenzentrums von Neumann & Neumann (nachfolgend: ÜBERGABEPUNKT).

  5. Der Kunde kann auf die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN über einen Internet-browser auf eine von Neumann & Neumann zur Verfügung gestellte, mit 128 Bit verschlüsselte https-Adresse zugreifen. Neumann & Neumann kann dem Kunden Einschränkungen bei der Verwendung einzelner Internetbrowser nennen. Neumann & Neumann ist jedoch nicht verpflichtet, Internetbrowser auf ihre Verwendbarkeit für den Zugriff auf die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN zu prüfen. 

 

§ 3 Rechteeinräumung

  1. Neumann & Neumann überträgt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Laufzeit des VERTRAGES beschränktes Recht zur Nutzung der ANWENDUNG nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Hinterlegung oder Über­las­sung der ANWENDUNG an den Kun­den in Form eines Quellcodes, Objektcodes oder ausführbaren Programms erfolgt nicht.

  2. Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur für seine eige­nen geschäft­li­chen Tätig­kei­ten im Rahmen des im Bestellschein genannten Zweckes und durch eige­nes Per­so­nal.

  3. Der Kunde nutzt die ANWENDUNG gleichzeitig maximal durch eine Anzahl von Personen, die der Anzahl der im Bestellschein genannten Benut­zer­na­men und Benut­zer­pass­wör­ter entspricht. Bei Überschreitung dieser Anzahl durch den Kunden steht Neumann & Neumann nicht für die Technische Verfügbarkeit nach § 5 dieser Vertragsbedingungen ein.

  4. Rechte, die vor­ste­hend nicht aus­drück­lich dem Kun­den ein­ge­räumt wer­den, ste­hen dem Kun­den nicht zu. Der Kunde ist ins­be­son­dere nicht berech­tigt, Ände­run­gen an der ANWENDUNG vor­zu­neh­men oder zu verlangen, die ANWENDUNG über die ver­ein­barte Nut­zung hin­aus zu nut­zen, von Drit­ten nut­zen zu las­sen, Drit­ten zugäng­lich zu machen, zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­äu­ßern oder zeit­lich begrenzt zu über­las­sen, ins­be­son­dere nicht zu ver­mie­ten oder zu ver­lei­hen.

 

§ 4 Datensicherung

  1. Neumann & Neumann sichert die ANWENDUNG und die ANWEN­DUNGS­DA­TEN auf dem SER­VER regel­mä­ßig, min­des­tens kalen­der­täg­lich.

  2. Für die Ein­hal­tung seiner han­dels- und steu­er­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflichten sowie anderen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten ist der Kunde ver­ant­wort­lich.

 

§ 5 Technische Verfügbarkeit

Neumann & Neumann schul­det eine Ver­füg­bar­keit der ANWEN­DUNG und der ANWEN­DUNGS­DA­TEN am ÜBERGABEPUNKT von 95%, gemessen in einem gleitenden Dreimonatszeitraum. Unter Ver­füg­bar­keit ist für die Zwecke des VERTRAGES die tech­ni­sche Nutz­bar­keit der ANWEN­DUNG und der ANWEN­DUNGS­DA­TEN am ÜBERGABEPUNKT zur Nutzung durch den Kun­den für den im Bestellschein genannten Zweck zu verstehen.

 

§ 6 Technische Änderungen

  1. Sofern und soweit mit der Bereit­stel­lung einer neuen Ver­sion oder einer Ände­rung durch Neumann & Neumann eine wesentliche Ände­rung von Funk­tio­na­li­tä­ten der ANWENDUNG einhergehen, wird Neumann & Neumann dies dem Kun­den spä­tes­tens sechs Wochen vor dem Wirk­sam­wer­den einer sol­chen Ände­rung schrift­lich ankün­di­gen. Wider­spricht der Kunde der Ände­rung nicht inner­halb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung, wird die Ände­rung Bestandteil des VERTRAGES. Widerspricht der Kunde nach Satz 2, so kann er den VERTRAG mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Neumann & Neumann wird den Kunden bei Übersendung der Änderung auf die Zustimmungswirkung hinweisen.

  2. Für wesentliche Ände­run­gen an den tech­ni­schen Sys­temen von Neumann & Neumann, die zu einer wesentlichen nachteiligen Änderung von Funktionalitäten für den Kunden führen, gilt die Wider­spruchs­lö­sung nach Abs. 1 ent­spre­chend. Für die Beschaf­fen­heit der erfor­der­li­chen Hard- und Soft­ware auf Sei­ten des Kun­den sowie für die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dung zwi­schen dem Kun­den und Neumann & Neumann bis zum ÜBERGABEPUNKT ist Neumann & Neumann nicht ver­ant­wort­lich.

 

§ 7 Datenschutz

  1. Neumann & Neumann und der Kunde wer­den die jeweils anwend­ba­ren daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen in ihrem jeweiligen Bereich beach­ten und ihre im Zusam­men­hang mit dem VERTRAG und des­sen Durch­füh­rung ein­ge­setz­ten Mitarbeiter zur Vertraulichkeit ver­pflich­ten, soweit diese nicht bereits ent­spre­chend ver­pflich­tet sind.

  2. Der Kunde prüft insbesondere in eigener Verantwortung, ob seine ANWENDUNGSDATEN personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO enthalten oder es in anderer Weise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit seiner Nutzung der ANWENDUNG kommt. Solange und soweit der Kunde Neumann & Neumann nicht mitgeteilt hat, dass personenbezogene Daten betroffen sind, gilt zwischen den Vertragspartnern die Vermutung, dass dies nicht der Fall ist. Stellt Neumann & Neumann zufällig fest, dass personenbezogene Daten auf dem SERVER enthalten sind, wird Neumann & Neumann dies dem Kunden mitteilen. Neumann & Neumann ist jedoch nicht zu einer Prüfung der ANWENDUNGSDATEN im Hinblick auf personenbezogene Daten verpflichtet.

  3. Erhebt, ver­ar­bei­tet oder nutzt der Kunde per­so­nen­be­zo­gene Daten im Rahmen seiner Nutzung der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwend­ba­ren, insb. daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen berech­tigt ist und stellt für den Fall eines Ver­sto­ßes im Zusammenhang mit dem vorliegenden VERTRAG Neumann & Neumann von Ansprü­chen Drit­ter frei.

  4. Enthalten die ANWENDUNGSDATEN des Kunden personenbezogene Daten, so werden die Vertragspartner eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im Sinne von Art. 28 DS-GVO schließen, wenn nicht ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift oder der Kunde über eine wirksame Einwilligung der Betroffenen verfügt. Neumann & Neumann ist von einer Mitteilung nach Abs. 2 Satz 1 bis zum Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 4 Satz 1 oder der Feststellung, dass ein Erlaubnistatbestand eingreift oder der Vorlage der Einwilligungserklärungen, von seiner Leistungspflicht befreit.

 

§ 8 Schutzpflich­ten und Oblie­gen­heit des Kun­den

  1. Der Kunde wird Benut­zer­na­men und Benutzerpasswörter geheim halten, nicht an unbe­rech­tigte Personen wei­ter­ge­ben und vor deren Zugriff durch geeignete und übliche Maßnahmen schüt­zen. Der Kunde wird Neumann & Neumann unver­züg­lich unter­rich­ten, wenn er den Ver­dacht hat, dass die Zugangs­da­ten und/oder Kenn­wör­ter unberech­tig­ten Per­so­nen bekannt gewor­den sein könn­ten. 

  2. Der Kunde wird keine Infor­ma­tio­nen oder Daten unbe­fugt abru­fen oder abru­fen las­sen oder in Pro­gramme, die von Neumann & Neumann betrie­ben wer­den, ein­grei­fen oder ein­grei­fen las­sen oder in Daten­netze von Neumann & Neumann unbe­fugt ein­drin­gen oder ein sol­ches Ein­drin­gen för­dern.

  3. Der Kunde haf­tet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu ras­sis­ti­schen, dis­kri­mi­nie­ren­den, por­no­gra­phi­schen, den Jugend­schutz gefähr­den­den, poli­tisch extre­men oder sonst geset­zes- oder sitten­wid­ri­gen oder gegen behörd­li­che Vor­schrif­ten oder Auf­la­gen ver­sto­ßen­den Zwe­cken ver­wen­det oder ANWEN­DUNGS­DA­TEN mit solchen Inhalten unter Verwendung der ANWENDUNG erstellt und/oder auf dem SER­VER gespei­chert wer­den.

  4. Der Kunde wird dafür Sorge tra­gen, dass er alle Rechte Drit­ter an von ihm ver­wen­de­tem Mate­rial beach­tet, insbesondere bei der Über­tragung von Daten Drit­ter auf den SER­VER.

  5. Der Kunde wird vor der Ver­sen­dung von Daten und Infor­ma­tio­nen an den SERVER diese auf Viren prü­fen und dem Stand der Tech­nik ent­spre­chende Schutzvorkehrungen, insbesondere einen aktuellen Virenscanner, aktuelle Sicherheitspatches, Bugfixes, Updates und Servicepacks ein­set­zen. Wenn er zur Erzeu­gung von ANWEN­DUNGS­DA­TEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten auf den Server überträgt, wird er diese regel­mä­ßig und der Bedeu­tung der Daten ent­spre­chend sichern und eigene Siche­rungs­ko­pien erstel­len, um bei Ver­lust der Daten und Infor­ma­tio­nen die Rekon­struk­tion der­sel­ben zu ermög­li­chen.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, Neumann & Neumann von ihm festgestellte Störungen, Mängel, Fehler und Schäden an der ANWENDUNG oder dem SERVER nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich unter Beschreibung der Zeit und Umstände von deren Auftreten, insbesondere der Reproduzierbarkeit, anzeigen, soweit er über die Informationen verfügt oder diese in zumutbarer Weise beschaffen kann.

  7. Der Kunde wird die Mitarbeiter, denen er einen Zugang zu der ANWENDUNG ermöglicht, verpflichten, ihrer­seits die für Bestim­mun­gen des VERTRAGES ein­zu­hal­ten.

  8. Der Kunde wird Neumann & Neumann von Ansprü­chen Drit­ter frei­stel­len, die auf einer rechts­wid­ri­gen Nutzung der ANWENDUNG durch ihn beru­hen oder die sich aus vom Kun­den ver­ur­sach­ten recht­li­chen Strei­tig­kei­ten erge­ben, die mit seiner Nut­zung der ANWENDUNG ver­bun­den sind. Ver­letzt der Kunde die Rege­lun­gen in Abs. 2 oder 3, kann Neumann & Neumann den Zugriff des Kun­den auf die ANWENDUNG und die ANWEN­DUNGS­DA­TEN sper­ren, wenn die Ver­let­zung hier­durch abge­stellt wer­den kann. Im Falle eines rechts­wid­ri­gen Ver­sto­ßes durch Mitarbeiter, die dem Kunden nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde Neumann & Neumann auf Ver­lan­gen unver­züg­lich sämt­li­che Anga­ben zur Gel­tend­ma­chung von Unterlassungs- und Ersatzansprüchen gegen den Nut­zer zu machen, ins­be­son­dere des­sen Namen und Anschrift sowie die Umstände des Verstoßes mit­zu­tei­len, soweit der Kunde über diese Informationen verfügt oder diese in zumutbarer Weise beschaffen kann. Weitere Ansprüche von Neumann & Neumann bleiben unberührt.

 

§ 9 Weitere Leistungen

  1. Weitere Leistungen, insbesondere Schulung, Einführungsunterstützung, Beratung sowie Leistungs- und Kapazitätserweiterungen jeder Art schuldet Neumann & Neumann nur, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen vereinbart wird. Hierfür ist im Zweifel der im Bestellschein genannte Vergütungssatz anzuwenden.

  2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der ANWENDUNG, insbesondere die Herstellung von Schnittstellen zu Drittprogrammen oder Software-Anwendungen des  Kunden, sind nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen vereinbart wird oder wenn dies zur Instandhaltung oder Instandsetzung der ANWENDUNG erforderlich ist.

 

§ 10 Unterauftragnehmer

Neumann & Neumann ist berechtigt, den Betrieb der SERVER auf Dritte zu übertragen, sofern dieselben Sicherheitsanforderungen wie nach dem VERTRAG gewährleistet sind. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine geeignete und angemessene zusätzliche Vereinbarung treffen.

 

§ 11 Instandhaltung

  1. Neumann & Neumann leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der ANWENDUNG während der Laufzeit des VERTRAGES sowie dafür, dass einer Nutzung der ANWENDUNG nach den Bestimmungen des VERTRAGES keine Rechte Dritter entgegenstehen. Neumann & Neumann wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der ANWENDUNG in angemessener Zeit beseitigen.

  2. Unter­lässt der Kunde die recht­zei­tige Anzeige nach § 8 Abs. 6 dieser Vertragsbedingungen aus Grün­den, die er zu ver­tre­ten hat, stellt dies eine Mit­ver­ur­sa­chung bzw. ein Mit­ver­schul­den dar. Soweit Neumann & Neumann infolge der Unter­las­sung oder Ver­spä­tung der Anzeige nicht oder nicht frühzeitiger Abhilfe schaf­fen konnte, kann der Kunde keine Ansprüche wegen des Mangels geltend machen. Der Kunde hat dar­zu­le­gen, dass er das Unter­las­sen der Anzeige nicht zu ver­tre­ten hat.

  3. Kommt Neumann & Neumann seinen Pflichten nach Bereitstellung der ANWENDUNG ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Grundpauschale sowie die nutzungsabhängige Gebühr nach § 12 Abs. 1 und 2 dieser Vertragsbedingungen anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

 

§ 12 Vergütung

  1. Der Kunde zahlt für die Bereitstellung der ANWENDUNG eine monatliche Grundpauschale gemäß dem Bestellschein, beginnend mit dem LEISTUNGSBEGINN. Fällt der LEISTUNGSBEGINN nicht auf den ersten Tag eines Kalendermonats, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats.

  2. Für die lau­fende Spei­che­rung und Bereit­hal­tung der ANWEN­DUNGS­DA­TEN ein­schließ­lich der Daten­si­che­rung zahlt der Kunde eine nut­zungs­ab­hän­gige Gebühr gemäß dem Bestellschein, wenn und soweit im Bestellschein eine solche Gebühr vereinbart wurde.

  3.  Wenn und soweit Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten durch Versäumung einer Mitwirkungspflicht oder durch eine dem Kunden zurechenbare Fehlbedienung verursacht wurde, kann Neumann & Neumann eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand  zuzüglich Materialkosten und Auslagen verlangen. Der Aufwand wird nach dem Stundensatz bzw. den Stundensätzen nach dem Bestellschein abgerechnet, wenn und soweit im Bestellschein einer oder mehrere Stundensätze vereinbart wurden.

  4. Sons­tige Leis­tun­gen wer­den von Neumann & Neumann nach Auf­wand zuzüglich Materialkosten und Auslagen erbracht. Der Aufwand wird nach dem Stundensatz bzw. den Stundensätzen nach dem Bestellschein abgerechnet, wenn und soweit im Bestellschein einer oder mehrere Stundensätze vereinbart wurden.

  5. Ver­gü­tun­gen sind zuzüg­lich Umsatzsteuer in der jeweils gesetz­li­chen Höhe geschul­det.

  6. Der Kunde zahlt die Vergütung nach Abs. 1 halbjährlich im Voraus bis spätestens zum ersten Werktag des ersten Monats des jeweiligen Vertragshalbjahrs, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Die Vergütung für den ersten Monat nach LEISTUNGSBEGINN wird mit LEISTUNGSBEGINN fällig. Die nut­zungs­-ab­hän­gi­gen Gebüh­ren nach Abs. 2 und 3 sowie die Vergütung für sonstige Leistungen nach Abs. 4 und 5 werden monat­lich nach­träg­lich abge­rech­net. Die nut­zungs­ab­hän­gige Ver­gü­tung sowie jede geson­derte Ver­gü­tung wird 14 Kalen­der­tage nach Zugang einer Rech­nung fäl­lig. Alle Zahlungen sind auf das in dem Bestellschein genannte Konto zu bewirken, falls der Kunde nicht eine Einzugsermächtigung erteilt hat.

  7. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozent (5%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

  8. Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch von Neumann & Neumann ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden statthaft.

  9. Neumann & Neumann ist berechtigt, die monatliche Grundpauschale nach Abs. 1, die nut­zungs­ab­hängi­gen Gebüh­ren nach Abs. 2 und 3 sowie die Vergütung für sonstige Leistungen nach Abs. 4 und 5 erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach LEISTUNGSBEGINN nach einer schriftlichen Ankündigung mindestens drei Monate im voraus zu erhöhen, wenn und soweit sich die Kosten von Neumann & Neumann für die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des VERTRAGES erhöht haben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den VERTRAG binnen sechs Wochen nach der Ankündigung nach Satz 1 zu kündigen. Der Kunde hat das Recht, bei Reduzierung der Kosten für die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des VERTRAGES eine entsprechende Herabsetzung der in Satz 1 genannten Vergütungsanteile  zu verlangen.  

 

§ 13 Geheimhaltung

  1.  Neumann & Neumann und der Kunde wer­den über alle ver­trau­lich zu behan­deln­den Daten, Schriftstücke und Infor­ma­tio­nen, die ihnen im Rah­men des VERTRAGES zur Kennt­nis gelangt sind, Still­schwei­gen bewah­ren bzw. diese nur im vor­her schrift­lich her­ge­stell­ten Ein­ver­neh­men des jeweils ande­ren Vertragspartners Drit­ten gegen­über ver­wen­den. Zu den als ver­trau­lich zu behan­deln­den Infor­ma­tio­nen zäh­len die von dem jeweils infor­mati­ons­ge­ben­den Vertragspartner aus­drück­lich als ver­trau­lich bezeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen und sol­che Infor­ma­tio­nen, deren Ver­trau­lich­keit sich aus den Umstän­den der Über­las­sung ein­deu­tig ergibt. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des VERTRAGES hinaus für die Dauer von fünf Jahren.

  2. Die Ver­pflich­tun­gen nach Abs. 1 ent­fal­len für sol­che Infor­ma­tio­nen oder Teile davon, die
    • dem jeweils informationsemp­fan­genden Vertragspartner vor dem Emp­fangs­da­tum bekannt oder all­ge­mein zugäng­lich waren;
    • der Öffent­lich­keit vor dem Emp­fangs­da­tum bekannt oder all­ge­mein zugäng­lich waren;
    • der Öffent­lich­keit nach dem Emp­fangs­da­tum bekannt oder all­ge­mein zugäng­lich wur­den, ohne dass der infor­ma­ti­ons­empfan­gende Vertragspartner hier­für ver­ant­wort­lich ist;
    • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.

  3. Neumann & Neumann und der Kunde werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen des VERTRAGES entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Vertragspartner nur denjenigen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung des VERTRAGES kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

 

§ 14 Ansprech­part­ner

Die Vertragspartner benen­nen ein­an­der schrift­lich zu Zwe­cken der Kana­li­sie­rung der ins­be­son­dere bei Stö­run­gen im Leis­tungs­ge­füge erfor­der­li­chen Kom­mu­ni­ka­tion jeweils einen An­sprech­part­ner, der für die jewei­lige Vertragspartner recht­lich ver­bind­li­che Erklä­run­gen abge­ben kann oder sol­che Erklä­run­gen her­bei­füh­ren kann.

 

§ 15 Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde überträgt Rechte und/oder Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Neumann & Neumann auf Dritte. Neumann & Neumann wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern.

 

§ 16 Laufzeit, Kündigung

  1. Der VERTRAG beginnt mit Unterzeichnung des Bestellscheins und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von Neumann & Neumann oder dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Neumann & Neumann zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Kunden über sein Vermögen auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder der Kunde mit der Zah­lung des Ent­gel­tes in Höhe eines Betra­ges, der mindestens das Ent­gelt für drei Monate erreicht, in Ver­zug ist. Neumann & Neumann kann in die­sem Fall zusätz­lich einen sofort in einer Summe fäl­li­gen pau­scha­lier­ten Scha­denser­satz in Höhe eines Vier­tels der bis zum Ablauf der regu­lä­ren Laufzeit des VERTRAGES anfallenden rest­li­chen monat­li­chen Grundpauschale ver­lan­gen. Dem Kun­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ein wichtiger Grund, der Neumann & Neumann zur Kündigung berechtigt, liegt weiterhin vor, wenn der Kunde wie­der­holt die Rege­lun­gen nach § 8 dieser Vertragsbedingungen schuldhaft verletzt. Grundsätzlich erfolgt eine Kündigung aus wichtigem Grund nur nach vorheriger schrift­li­cher Abmah­nung.

  3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 17 Pflich­ten bei Been­di­gung

  1. Inner­halb einer Frist von sechs Wochen nach recht­li­cher Been­di­gung des VERTRAGES wird Neumann & Neumann auf Verlangen des Kunden die vom Kun­den gespei­cher­ten ANWEN­DUNGS­DA­TEN auf einem Datenträger oder im Wege der Daten­fern­über­tra­gung zur Ver­fü­gung stellen, falls die Daten nicht aus anderen rechtlichen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt zu löschen waren. Der Kunde ist ver­pflich­tet, Neumann & Neumann die ent­stan­de­nen not­wen­di­gen und nach­ge­wie­se­nen Kos­ten und Auslagen zu erset­zen.

  2. Neumann & Neumann wird auf Ver­lan­gen des Kunden inner­halb einer angemessenen, gemeinsam festzulegenden Frist von maximal drei Monaten nach recht­li­cher Been­di­gung des VERTRAGES zur Überarbeitung an einen Dritten mit diesem nach Wei­sung des Kun­den zusam­men­ar­bei­ten, soweit dadurch nicht Geschäftsgeheimnisse von Neumann & Neumann gegenüber dem Dritten offenbart werden müssten. Diese Zusammenarbeit wird gesondert nach Aufwand zu dem im Bestellschein genannten Stundensatz vergütet.

  3. Der Kunde stellt die Nutzung aller Leistungen von Neumann & Neumann mit Wirksamwerden der Kündigung ein und gibt ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen und Daten zurück oder vernichtet diese und bestätigt die Vernichtung auf Anfrage von Neumann & Neumann.

 

§ 18 Haftung, Höhere Gewalt

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von Neumann & Neumann sowie die Haftung des Kunden der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen haften die Vertragspartner unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Die ver­schul­den­su­n­ab­hän­gige Haf­tung von Neumann & Neumann auf Scha­denser­satz für bei Ver­trags­schluss vor­han­dene Män­gel (§ 536a BGB) wird aus­ge­schlos­sen, wobei Satz 1 und 2 unberührt bleiben. Eine weitergehende Haftung der Vertragspartner ist ausgeschlossen.

  2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Neumann & Neumann sowie des Kunden.

  3. Für die Dauer höherer Gewalt ist Neumann & Neumann nicht zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Pflichten verpflichtet. Als höhere Gewalt in diesem Sinne sind ins­be­son­dere fol­gende Umstände anzu­se­hen:
    • von dem Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig zu ver­tre­tende(s) Feuer/Explo­sion/Über­schwem­mung;
    • Krieg, Meu­te­rei, Blo­ckade, Embargo;
    • über sechs Wochen andau­ern­der und von dem Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig her­bei­ge­führ­ter Arbeits­kampf;
    • nicht von einem Vertragspartner beein­fluss­bare tech­ni­sche Pro­bleme des Inter­nets.

Neumann & Neumann wird den Kunden über den Ein­tritt eines Fal­les höhe­rer Gewalt unver­züg­lich schrift­lich in Kennt­nis set­zen, wenn und soweit dies angesichts der Umstände der höheren Gewalt möglich und zumutbar ist.

 

§ 19 Änderung, Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

  2. Änderungen dieser Vertragsbedingungen wird Neumann & Neumann dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigen Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieses Zeitraums, wird die Änderung Bestandteil des VERTRAGES. Neumann & Neumann wird den Kunden bei Übersendung der Änderung auf die Zustimmungswirkung hinweisen.

  3. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden außer­halb des VERTRAGES wurden nicht getroffen.

  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht angewendet, auch nicht im Wege einer nachträglichen Einbeziehung, z. B. durch Beifügung zu einem Anschreiben des Kunden.

  5. (Auf den VERTRAG findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

  6. Erfüllungsort ist Steingaden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht München II, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand anordnet. 

  7. Eine eventuelle Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des VERTRAGES lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragspartner bei Kenntnis der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit bei wirtschaftlicher Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

  8. Für den Fall, dass sich bei der praktischen Anwendung des VERTRAGES Lücken ergeben, die die Ver­trags­part­ner nicht vor­ge­se­hen haben, ver­pflich­ten sich die Vertragspartner, diese Lücken in sach­li­cher, am wirt­schaft­li­chen Zweck des VERTRAGES ori­en­tier­ter ange­mes­se­ner Weise aus­zu­fül­len.

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