Startseite » AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für Anwendungsdienstleistungen der Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH, Krummbachstraße 4, 86989 Steingaden Stand: August 2023
Präambel
Die Neumann & Neumann Software und Beratungs GmbH (nachfolgend: Neumann & Neumann) bietet bestimmte Standard-Softwareanwendungen sowie Speicherplatz in einem Rechenzentrum zur Nutzung über das Internet an. Neumann & Neumann und der im Bestellschein genannte Kunde schließen mit dem Bestellschein und den vorliegenden Vertragsbedingungen einen Vertrag zur Nutzung dieses Angebots für den in dem Bestellschein genannten Zweck.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Neumann & Neumann und der Kunde schließen einen Vertrag, bestehend aus
- dem unterschriebenen Bestellschein und
- diesen Vertragsbedingungen
- (nachfolgend zusammen: VERTRAG). Alle genannten Dokumente sowie Anlagen dazu sind in ihrer jeweils gültigen Form verpflichtende Vertragsbestandteile.
- Gegenstand des VERTRAGES ist
- die Bereitstellung der im Bestellschein genannten Softwareanwendung (nach-folgend: ANWENDUNG) durch Neumann & Neumann an den Kunden zur Nutzung der Funktionalitäten der ANWENDUNG,
- die Bereitstellung des im Bestellschein genannten Speicherplatzes (nachfolgend: SPEICHERPLATZ) für die bei Nutzung der ANWENDUNG durch den Kunden erzeugten oder hierfür erforderlichen Daten (nachfolgend: ANWENDUNGS-DATEN) und
- die Einräumung von Rechten nach § 3 dieser Vertragsbedingungen gegen Zahlung der Vergütung nach § 12 dieser Vertragsbedingungen.
- Die Leistungen nach Absatz 1 durch Neumann & Neumann erfolgen ausschließlich zu dem in dem Bestellschein genannten Zweck und während der Laufzeit des VERTRAGES.
§ 2 Bereitstellung von ANWENDUNG und SPEICHERPLATZ
- Neumann & Neumann hält die ANWENDUNG ab dem im Bestellschein genannten Datum (nachfolgend: LEISTUNGSBEGINN) auf einer oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend: SERVER) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
- Neumann & Neumann richtet für den Kunden die im Bestellschein genannte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern ein und übermittelt diese dem Kunden vorab per E-Mail, falls nicht anders vereinbart. Der Kunde wird sämtliche Benutzernamen und Benutzerpasswörter unverzüglich in nur ihm bekannte Benutzernamen und Benutzerpasswörter ändern.
- Neumann & Neumann hält auf dem SERVER ab dem LEISTUNGSBEGINN für den Kunden und dessen ANWENDUNGSDATEN den SPEICHER-PLATZ bereit.
- Maßgeblicher Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Neumann & Neumann (nachfolgend: ÜBERGABEPUNKT).
- Der Kunde kann auf die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN über einen Internet-browser auf eine von Neumann & Neumann zur Verfügung gestellte, mit 128 Bit verschlüsselte https-Adresse zugreifen. Neumann & Neumann kann dem Kunden Einschränkungen bei der Verwendung einzelner Internetbrowser nennen. Neumann & Neumann ist jedoch nicht verpflichtet, Internetbrowser auf ihre Verwendbarkeit für den Zugriff auf die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN zu prüfen.
§ 3 Rechteeinräumung
- Neumann & Neumann überträgt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Laufzeit des VERTRAGES beschränktes Recht zur Nutzung der ANWENDUNG nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Hinterlegung oder Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden in Form eines Quellcodes, Objektcodes oder ausführbaren Programms erfolgt nicht.
- Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten im Rahmen des im Bestellschein genannten Zweckes und durch eigenes Personal.
- Der Kunde nutzt die ANWENDUNG gleichzeitig maximal durch eine Anzahl von Personen, die der Anzahl der im Bestellschein genannten Benutzernamen und Benutzerpasswörter entspricht. Bei Überschreitung dieser Anzahl durch den Kunden steht Neumann & Neumann nicht für die Technische Verfügbarkeit nach § 5 dieser Vertragsbedingungen ein.
- Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen oder zu verlangen, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen, Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§ 4 Datensicherung
- Neumann & Neumann sichert die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich.
- Für die Einhaltung seiner handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten sowie anderen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 Technische Verfügbarkeit
Neumann & Neumann schuldet eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am ÜBERGABEPUNKT von 95%, gemessen in einem gleitenden Dreimonatszeitraum. Unter Verfügbarkeit ist für die Zwecke des VERTRAGES die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am ÜBERGABEPUNKT zur Nutzung durch den Kunden für den im Bestellschein genannten Zweck zu verstehen.
§ 6 Technische Änderungen
- Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung durch Neumann & Neumann eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG einhergehen, wird Neumann & Neumann dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Bestandteil des VERTRAGES. Widerspricht der Kunde nach Satz 2, so kann er den VERTRAG mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Neumann & Neumann wird den Kunden bei Übersendung der Änderung auf die Zustimmungswirkung hinweisen.
- Für wesentliche Änderungen an den technischen Systemen von Neumann & Neumann, die zu einer wesentlichen nachteiligen Änderung von Funktionalitäten für den Kunden führen, gilt die Widerspruchslösung nach Abs. 1 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Neumann & Neumann bis zum ÜBERGABEPUNKT ist Neumann & Neumann nicht verantwortlich.
§ 7 Datenschutz
- Neumann & Neumann und der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen in ihrem jeweiligen Bereich beachten und ihre im Zusammenhang mit dem VERTRAG und dessen Durchführung eingesetzten Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits entsprechend verpflichtet sind.
- Der Kunde prüft insbesondere in eigener Verantwortung, ob seine ANWENDUNGSDATEN personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO enthalten oder es in anderer Weise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit seiner Nutzung der ANWENDUNG kommt. Solange und soweit der Kunde Neumann & Neumann nicht mitgeteilt hat, dass personenbezogene Daten betroffen sind, gilt zwischen den Vertragspartnern die Vermutung, dass dies nicht der Fall ist. Stellt Neumann & Neumann zufällig fest, dass personenbezogene Daten auf dem SERVER enthalten sind, wird Neumann & Neumann dies dem Kunden mitteilen. Neumann & Neumann ist jedoch nicht zu einer Prüfung der ANWENDUNGSDATEN im Hinblick auf personenbezogene Daten verpflichtet.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten im Rahmen seiner Nutzung der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt für den Fall eines Verstoßes im Zusammenhang mit dem vorliegenden VERTRAG Neumann & Neumann von Ansprüchen Dritter frei.
- Enthalten die ANWENDUNGSDATEN des Kunden personenbezogene Daten, so werden die Vertragspartner eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im Sinne von Art. 28 DS-GVO schließen, wenn nicht ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift oder der Kunde über eine wirksame Einwilligung der Betroffenen verfügt. Neumann & Neumann ist von einer Mitteilung nach Abs. 2 Satz 1 bis zum Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 4 Satz 1 oder der Feststellung, dass ein Erlaubnistatbestand eingreift oder der Vorlage der Einwilligungserklärungen, von seiner Leistungspflicht befreit.
§ 8 Schutzpflichten und Obliegenheit des Kunden
- Der Kunde wird Benutzernamen und Benutzerpasswörter geheim halten, nicht an unberechtigte Personen weitergeben und vor deren Zugriff durch geeignete und übliche Maßnahmen schützen. Der Kunde wird Neumann & Neumann unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter unberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
- Der Kunde wird keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Neumann & Neumann betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Neumann & Neumann unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern.
- Der Kunde haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzes- oder sittenwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder ANWENDUNGSDATEN mit solchen Inhalten unter Verwendung der ANWENDUNG erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.
- Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet, insbesondere bei der Übertragung von Daten Dritter auf den SERVER.
- Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen an den SERVER diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Schutzvorkehrungen, insbesondere einen aktuellen Virenscanner, aktuelle Sicherheitspatches, Bugfixes, Updates und Servicepacks einsetzen. Wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten auf den Server überträgt, wird er diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Neumann & Neumann von ihm festgestellte Störungen, Mängel, Fehler und Schäden an der ANWENDUNG oder dem SERVER nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich unter Beschreibung der Zeit und Umstände von deren Auftreten, insbesondere der Reproduzierbarkeit, anzeigen, soweit er über die Informationen verfügt oder diese in zumutbarer Weise beschaffen kann.
- Der Kunde wird die Mitarbeiter, denen er einen Zugang zu der ANWENDUNG ermöglicht, verpflichten, ihrerseits die für Bestimmungen des VERTRAGES einzuhalten.
- Der Kunde wird Neumann & Neumann von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit seiner Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind. Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 2 oder 3, kann Neumann & Neumann den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Mitarbeiter, die dem Kunden nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde Neumann & Neumann auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Ersatzansprüchen gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift sowie die Umstände des Verstoßes mitzuteilen, soweit der Kunde über diese Informationen verfügt oder diese in zumutbarer Weise beschaffen kann. Weitere Ansprüche von Neumann & Neumann bleiben unberührt.
§ 9 Weitere Leistungen
- Weitere Leistungen, insbesondere Schulung, Einführungsunterstützung, Beratung sowie Leistungs- und Kapazitätserweiterungen jeder Art schuldet Neumann & Neumann nur, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen vereinbart wird. Hierfür ist im Zweifel der im Bestellschein genannte Vergütungssatz anzuwenden.
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der ANWENDUNG, insbesondere die Herstellung von Schnittstellen zu Drittprogrammen oder Software-Anwendungen des Kunden, sind nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen vereinbart wird oder wenn dies zur Instandhaltung oder Instandsetzung der ANWENDUNG erforderlich ist.
§ 10 Unterauftragnehmer
Neumann & Neumann ist berechtigt, den Betrieb der SERVER auf Dritte zu übertragen, sofern dieselben Sicherheitsanforderungen wie nach dem VERTRAG gewährleistet sind. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine geeignete und angemessene zusätzliche Vereinbarung treffen.
§ 11 Instandhaltung
- Neumann & Neumann leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der ANWENDUNG während der Laufzeit des VERTRAGES sowie dafür, dass einer Nutzung der ANWENDUNG nach den Bestimmungen des VERTRAGES keine Rechte Dritter entgegenstehen. Neumann & Neumann wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der ANWENDUNG in angemessener Zeit beseitigen.
- Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige nach § 8 Abs. 6 dieser Vertragsbedingungen aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit Neumann & Neumann infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht oder nicht frühzeitiger Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Ansprüche wegen des Mangels geltend machen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
- Kommt Neumann & Neumann seinen Pflichten nach Bereitstellung der ANWENDUNG ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Grundpauschale sowie die nutzungsabhängige Gebühr nach § 12 Abs. 1 und 2 dieser Vertragsbedingungen anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.
§ 12 Vergütung
- Der Kunde zahlt für die Bereitstellung der ANWENDUNG eine monatliche Grundpauschale gemäß dem Bestellschein, beginnend mit dem LEISTUNGSBEGINN. Fällt der LEISTUNGSBEGINN nicht auf den ersten Tag eines Kalendermonats, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats.
- Für die laufende Speicherung und Bereithaltung der ANWENDUNGSDATEN einschließlich der Datensicherung zahlt der Kunde eine nutzungsabhängige Gebühr gemäß dem Bestellschein, wenn und soweit im Bestellschein eine solche Gebühr vereinbart wurde.
- Wenn und soweit Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten durch Versäumung einer Mitwirkungspflicht oder durch eine dem Kunden zurechenbare Fehlbedienung verursacht wurde, kann Neumann & Neumann eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand zuzüglich Materialkosten und Auslagen verlangen. Der Aufwand wird nach dem Stundensatz bzw. den Stundensätzen nach dem Bestellschein abgerechnet, wenn und soweit im Bestellschein einer oder mehrere Stundensätze vereinbart wurden.
- Sonstige Leistungen werden von Neumann & Neumann nach Aufwand zuzüglich Materialkosten und Auslagen erbracht. Der Aufwand wird nach dem Stundensatz bzw. den Stundensätzen nach dem Bestellschein abgerechnet, wenn und soweit im Bestellschein einer oder mehrere Stundensätze vereinbart wurden.
- Vergütungen sind zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe geschuldet.
- Der Kunde zahlt die Vergütung nach Abs. 1 halbjährlich im Voraus bis spätestens zum ersten Werktag des ersten Monats des jeweiligen Vertragshalbjahrs, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Die Vergütung für den ersten Monat nach LEISTUNGSBEGINN wird mit LEISTUNGSBEGINN fällig. Die nutzungs-abhängigen Gebühren nach Abs. 2 und 3 sowie die Vergütung für sonstige Leistungen nach Abs. 4 und 5 werden monatlich nachträglich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie jede gesonderte Vergütung wird 14 Kalendertage nach Zugang einer Rechnung fällig. Alle Zahlungen sind auf das in dem Bestellschein genannte Konto zu bewirken, falls der Kunde nicht eine Einzugsermächtigung erteilt hat.
- Die Verzugszinsen betragen fünf Prozent (5%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
- Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch von Neumann & Neumann ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden statthaft.
- Neumann & Neumann ist berechtigt, die monatliche Grundpauschale nach Abs. 1, die nutzungsabhängigen Gebühren nach Abs. 2 und 3 sowie die Vergütung für sonstige Leistungen nach Abs. 4 und 5 erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach LEISTUNGSBEGINN nach einer schriftlichen Ankündigung mindestens drei Monate im voraus zu erhöhen, wenn und soweit sich die Kosten von Neumann & Neumann für die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGES erhöht haben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den VERTRAG binnen sechs Wochen nach der Ankündigung nach Satz 1 zu kündigen. Der Kunde hat das Recht, bei Reduzierung der Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGES eine entsprechende Herabsetzung der in Satz 1 genannten Vergütungsanteile zu verlangen.
§ 13 Geheimhaltung
- Neumann & Neumann und der Kunde werden über alle vertraulich zu behandelnden Daten, Schriftstücke und Informationen, die ihnen im Rahmen des VERTRAGES zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von dem jeweils informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des VERTRAGES hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
- Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, die
- dem jeweils informationsempfangenden Vertragspartner vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.
- Neumann & Neumann und der Kunde werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen des VERTRAGES entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Vertragspartner nur denjenigen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung des VERTRAGES kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 14 Ansprechpartner
Die Vertragspartner benennen einander schriftlich zu Zwecken der Kanalisierung der insbesondere bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen Kommunikation jeweils einen Ansprechpartner, der für die jeweilige Vertragspartner rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen herbeiführen kann.
§ 15 Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde überträgt Rechte und/oder Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem VERTRAG nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Neumann & Neumann auf Dritte. Neumann & Neumann wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern.
§ 16 Laufzeit, Kündigung
- Der VERTRAG beginnt mit Unterzeichnung des Bestellscheins und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von Neumann & Neumann oder dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Neumann & Neumann zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Kunden über sein Vermögen auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der mindestens das Entgelt für drei Monate erreicht, in Verzug ist. Neumann & Neumann kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Laufzeit des VERTRAGES anfallenden restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ein wichtiger Grund, der Neumann & Neumann zur Kündigung berechtigt, liegt weiterhin vor, wenn der Kunde wiederholt die Regelungen nach § 8 dieser Vertragsbedingungen schuldhaft verletzt. Grundsätzlich erfolgt eine Kündigung aus wichtigem Grund nur nach vorheriger schriftlicher Abmahnung.
- Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 17 Pflichten bei Beendigung
- Innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach rechtlicher Beendigung des VERTRAGES wird Neumann & Neumann auf Verlangen des Kunden die vom Kunden gespeicherten ANWENDUNGSDATEN auf einem Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung stellen, falls die Daten nicht aus anderen rechtlichen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt zu löschen waren. Der Kunde ist verpflichtet, Neumann & Neumann die entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten und Auslagen zu ersetzen.
- Neumann & Neumann wird auf Verlangen des Kunden innerhalb einer angemessenen, gemeinsam festzulegenden Frist von maximal drei Monaten nach rechtlicher Beendigung des VERTRAGES zur Überarbeitung an einen Dritten mit diesem nach Weisung des Kunden zusammenarbeiten, soweit dadurch nicht Geschäftsgeheimnisse von Neumann & Neumann gegenüber dem Dritten offenbart werden müssten. Diese Zusammenarbeit wird gesondert nach Aufwand zu dem im Bestellschein genannten Stundensatz vergütet.
- Der Kunde stellt die Nutzung aller Leistungen von Neumann & Neumann mit Wirksamwerden der Kündigung ein und gibt ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen und Daten zurück oder vernichtet diese und bestätigt die Vernichtung auf Anfrage von Neumann & Neumann.
§ 18 Haftung, Höhere Gewalt
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von Neumann & Neumann sowie die Haftung des Kunden der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen haften die Vertragspartner unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Die verschuldensunabhängige Haftung von Neumann & Neumann auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen, wobei Satz 1 und 2 unberührt bleiben. Eine weitergehende Haftung der Vertragspartner ist ausgeschlossen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Neumann & Neumann sowie des Kunden.
- Für die Dauer höherer Gewalt ist Neumann & Neumann nicht zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet. Als höhere Gewalt in diesem Sinne sind insbesondere folgende Umstände anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo;
- über sechs Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig herbeigeführter Arbeitskampf;
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.
Neumann & Neumann wird den Kunden über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, wenn und soweit dies angesichts der Umstände der höheren Gewalt möglich und zumutbar ist.
§ 19 Änderung, Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des VERTRAGES bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
- Änderungen dieser Vertragsbedingungen wird Neumann & Neumann dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigen Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieses Zeitraums, wird die Änderung Bestandteil des VERTRAGES. Neumann & Neumann wird den Kunden bei Übersendung der Änderung auf die Zustimmungswirkung hinweisen.
- Schriftliche oder mündliche Nebenabreden außerhalb des VERTRAGES wurden nicht getroffen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht angewendet, auch nicht im Wege einer nachträglichen Einbeziehung, z. B. durch Beifügung zu einem Anschreiben des Kunden.
- (Auf den VERTRAG findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Erfüllungsort ist Steingaden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht München II, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand anordnet.
- Eine eventuelle Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des VERTRAGES lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragspartner bei Kenntnis der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit bei wirtschaftlicher Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
- Für den Fall, dass sich bei der praktischen Anwendung des VERTRAGES Lücken ergeben, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, verpflichten sich die Vertragspartner, diese Lücken in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des VERTRAGES orientierter angemessener Weise auszufüllen.