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Küchenkontrollen
Das qualifizierte Team von Neumann & Neumann führt im Kundenauftrag Qualitäts- und Hygienekontrollen im Cateringbereich, u. a. in Großküchen, Spülküchen und Speisenausgabenbereichen durch. Seit dem 01. Januar 2006 gilt in der gesamten EU ein neues Hygienerecht, HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points). Die HACCP-Grundsätze umfassen die Überwachung, Wartung und Dokumentation, u. a. Kühltemperaturen der Kühl-/Tiefkühlräume oder die Temperaturen für die Speisenzubereitungen und bei den Speisenausgaben. Als weitere Grundlage der Qualitätsprüfungen sind die Leistungsverzeichnisse für die Reinigung von Großküchen, Spülküchen und Speisenausgaben.
Bei den Qualitätskontrollen wird die Software e-QSS mit allen Möglichkeiten, die ein Smartphone bietet z. B. Fotos zu Dokumentationen oder eine digitale Unterschrift, verwendet.
Weitere Vorgaben werden berücksichtigt:
- Nachvollziehbarkeit aller Betriebsvorgänge
- Nachweis über funktionierende Eigenkontrolle (Checklisten, Protokolle, Arbeitsanweisungen)
- Betriebsstätten (Sauberkeit, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Beleuchtung)
- Räume (Reinigung von Fußböden, Wandflächen, Decken, Fenstern, Oberflächen)
- Anlagen und Geräte (Sauberkeit, Installation, Instandhaltung)
- Umgang mit Lebensmitteln (Warenannahme, -überprüfung, -lagerung, -beförderung)
- Personal (Schutzkleidung, Verhalten, Schulungen)
Damit eine lückenlose Rückverfolgung, wie z. B. bei einer Beweisführung oder bei Einsichtnahme von behördlichen Vertretern erfolgen kann, müssen alle HACCP-Schritte dokumentiert werden. Auch bei der Nachweispflicht nach dem Produkthaftungsgesetz gegenüber dem Verbraucher, im Falle einer Beschwerde oder gar Lebensmittelvergiftung, ist das HACCP-Konzept ein nützliches Werkzeug. Die Aufbewahrungszeit der HACCP-Dokumente muss auf alle Fälle über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus erfolgen.
Hier erhalten Sie einen Qualitätsbericht zur Ansicht…
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Häufige Fragen
Eine Küchenkontrolle ist eine wichtige Sauberkeits- und Hygienekontrolle, bei der vor allem der Küchen- und Speisenbereich im Vordergrund steht. Dabei wird überprüft, ob der Cateringbereich die notwendige Qualität an Sauberkeit und Hygiene aufweist.
Das HACCP (deutsch: Gefahrenanalyse kritischer Kontrollpunkte) ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Konzept, welches jedes lebensmittelverarbeitende Unternehmen einhalten muss. Es beinhaltet die Kontrolle von Zubereitung, Herstellung, Verpackung, Verkauf von Lebensmitteln, etc.
Im HACCP werden alle sensiblen Prüfpunkte regelmäßig kontrolliert und dokumentiert – Das heißt alle geprüften Bereiche und Räume, wie Küchen oder Tiefkühlräume, aber auch Besteck oder Geschirr.
Lebensmittel können ohne die richtige Hygiene und Sauberkeit viele Krankheitserreger, wie Bakterien oder Viren übertragen. Bei einer Küchenkontrolle wird deshalb exakt überprüft, ob Lebensmittel z. B. richtig gelagert/ggf. verunreinigt sind, oder die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Hygiene-Standards nicht eingehalten werden.
Bei der Küchenkontrolle wird die Einhaltung der Hygienerichtlinien der Produktionsorte und -anlagen überprüft. Außerdem wird kontrolliert, ob die Mitarbeiter über das notwendige Wissen an Hygienevorschriften verfügen und die Maßnahmen einhalten.
Nein, es wurden keine Gesetze bzgl. Lebensmittelhygiene geändert. Die bereits bestehenden Vorschriften werden als ausreichend angesehen.
Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden spielt natürlich eine große Rolle. Aber auch eine gute Hygiene und Sauberkeit kann in der Öffentlichkeit ein positives Licht auf das Unternehmen werfen und somit ein besseres Kundenvertrauen aufbauen.